Kinderschutz-Policy für unser Mikroförderprogramm.

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Kinderschutz-Policy der Rumänieninitiativgruppe Bautzen e. V.

Für das Mikroförderprogramm „Kreative Zukunft“

Stand: 1. September 2026
Verantwortlich: Vorstand der Rumänieninitiativgruppe Bautzen e. V.
Kinderschutz-Ansprechperson: Christiane Thomas
Vertretung: Peter Großmann
Kontakt: info@rig-bautzen.de


1. Zweck und Geltungsbereich

Die Rumänieninitiativgruppe Bautzen e. V. (RIG) fördert mit „Kreative Zukunft“ kleine, überwiegend ehrenamtlich getragene Projekte. Einige davon richten sich an Kinder und Jugendliche oder beziehen sie ein. Als Kind gilt jede Person unter 18 Jahren.

Die RIG organisiert im Rahmen des Förderprogramms grundsätzlich keine eigenen Angebote für Minderjährige und hat üblicherweise keinen unmittelbaren Kontakt zu ihnen. Sie trägt jedoch Verantwortung für ihre Förderentscheidungen und für einen angemessenen Umgang mit Risiken, die ihr bekannt werden.

Diese Policy gilt für Vorstand, Jury, ehrenamtlich Tätige und beauftragte Personen der RIG im Zusammenhang mit „Kreative Zukunft“. Förderpartner verpflichten sich in der Fördervereinbarung auf die für ihr Projekt einschlägigen Mindeststandards. Zwingendes Recht und örtliche Schutzverfahren bleiben unberührt.

2. Grundsätze und Verantwortung

Für alle Entscheidungen gelten folgende Grundsätze:

Der Förderpartner trägt die operative Verantwortung für die sichere Planung und Durchführung. Bei Projekten mit Minderjährigen muss er insbesondere

Die Verantwortung bleibt beim Förderpartner, wenn weitere Personen, Gruppen oder Einrichtungen an der Durchführung beteiligt sind.

Die RIG übernimmt weder Betreuung oder Aufsicht noch Personalauswahl oder operative Projektkontrolle. Sie ermittelt mögliche Straftaten nicht selbst. Sie kann aber Rückfragen stellen, fachliche Beratung einholen und förderbezogene Schutzmaßnahmen treffen.

3. Mindeststandards in geförderten Projekten

Erwachsene, die in einem geförderten Projekt mit Minderjährigen arbeiten,

Für gewöhnliche Kleinprojekte genügen im Regelfall die Selbsterklärung im Antrag, eine benannte verantwortliche Person und die Kinderschutzklausel in der Fördervereinbarung. Eine kurze zusätzliche Risikoprüfung kann die RIG insbesondere bei Übernachtungen, regelmäßiger Einzelbetreuung, Transporten, abgelegenen Aktivitäten, besonderen Unfallrisiken, privater digitaler Kommunikation, besonders schutzbedürftigen Gruppen oder einem konkreten Hinweis verlangen.

Die RIG erhebt grundsätzlich keine Listen minderjähriger Teilnehmender, Gesundheitsdaten oder Führungszeugnisse. Welche Prüfungen der Förderpartner nach dem vor Ort geltenden Recht vornehmen muss, liegt in seiner Verantwortung.

4. Hinweise und Vorfälle

Akute Gefahr

Bei akuter Gefahr wird zuerst das Kind geschützt. Der Förderpartner schaltet die örtlich zuständigen Stellen ein. Die RIG ist keine Notfallstelle.

Meldung an die RIG

Ein schwerwiegender Vorfall oder ein hinreichend konkreter Hinweis auf ein erhebliches Risiko im geförderten Projekt ist der RIG unverzüglich zu melden. Für die erste Nachricht genügt die Bitte um einen vertraulichen Rückruf oder einen sicheren Übermittlungsweg. Namen, Fotos, Diagnosen und andere identifizierende oder besonders sensible Angaben sollen nicht unaufgefordert per unverschlüsselter E-Mail gesendet werden.

Betreff: „VERTRAULICH – KINDERSCHUTZ“
Christiane Thomas, Kinderschutz-Ansprechperson: info@rig-bautzen.de
Peter Großmann, Vertretung: info@rig-bautzen.de

Betrifft die Meldung Christiane Thomas oder ist sie nicht erreichbar, ist ausdrücklich um Kontakt durch Peter Großmann zu bitten. Diese Meldemöglichkeit ersetzt nicht den örtlichen Notruf oder die zuständigen Behörden.

Reaktion der RIG

Die RIG prüft im Vier-Augen-Prinzip, welche sofortigen und förderbezogenen Schritte erforderlich sind. Sie dokumentiert nur die notwendigen Tatsachen, Einschätzungen und Entscheidungen, holt bei Bedarf fachliche oder rechtliche Beratung ein und begrenzt den Zugriff auf wenige zuständige Personen. Sie befragt Kinder nicht selbst und führt keine eigenen Zeugenbefragungen durch.

Auch wenn ein Hinweis nicht abschließend geprüft werden kann, darf die RIG zur Risikobegrenzung vorsorglich und verhältnismäßig handeln. Möglich sind beispielsweise zusätzliche Aufsicht, der Ausschluss einer Person von unmittelbarem Kinderkontakt oder von Leitungsaufgaben, die Beschränkung auf administrative Aufgaben sowie das vorläufige Aussetzen einer Aktivität oder Förderung. Eine solche Maßnahme ist keine Feststellung von Schuld und wird überprüft, sobald neue Informationen vorliegen.

5. Fotos, Berichte und Datenschutz

Identifizierbare Fotos von Minderjährigen sind weder Fördervoraussetzung noch erforderlicher Aktivitätsnachweis. In der Regel genügen ein kurzer Bericht und zusammengefasste Teilnehmerzahlen.

Soll die RIG ein Foto, Video, Zitat oder eine Geschichte eines minderjährigen Menschen veröffentlichen, gilt:

  1. Der Förderpartner holt vor der Übermittlung alle für die konkrete Aufnahme, Weitergabe und Veröffentlichung erforderlichen Zustimmungen ein und dokumentiert sie. Soweit erforderlich, gehört dazu die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person. Das Kind wird altersangemessen informiert; sein Widerspruch wird respektiert.
  2. Teilnahme und Förderung dürfen nicht von einer Zustimmung zur Veröffentlichung abhängen.
  3. Der Förderpartner bestätigt der RIG schriftlich, dass die erforderlichen Zustimmungen vorliegen. Die Originale bleiben grundsätzlich sicher bei ihm. Bei Zweifeln kann die RIG einen geeigneten Nachweis verlangen.
  4. Die RIG entscheidet selbst, ob eine Veröffentlichung verantwortbar ist. Sie veröffentlicht keine bloßstellenden, stigmatisierenden oder gefährdenden Inhalte und vermeidet unnötige Namen, genaue Orte, Kontaktdaten und sensible Informationen.
  5. Ein Widerruf oder Entfernungswunsch wird unverzüglich weitergeleitet. Die RIG beendet die weitere eigene Nutzung und entfernt den Inhalt aus ihren kontrollierten Kanälen, soweit keine andere Rechtsgrundlage oder zwingende Pflicht entgegensteht.

Kinderschutzmeldungen und andere sensible Daten werden getrennt von der allgemeinen Projektdokumentation, zweckgebunden, zugriffsbeschränkt und nur so lange wie erforderlich verarbeitet. Die RIG führt kein Register über Gerüchte, Verdächtigungen oder Straftaten.

6. Folgen und Überprüfung

Bei einem erheblichen Risiko oder Verstoß kann die RIG Beratung oder eine Schutzmaßnahme verlangen, einzelne Aktivitäten oder Rollen von der Förderung ausschließen, eine ausstehende Auszahlung zurückhalten oder die Förderung nach Maßgabe der Fördervereinbarung und des anwendbaren Rechts aussetzen oder beenden. Entscheidungen werden vertraulich, verhältnismäßig und möglichst nach Anhörung des Förderpartners getroffen; bei unmittelbarer Gefahr kann zuerst gehandelt werden.

Der Vorstand informiert die unmittelbar Beteiligten über diese Policy, nimmt die Partnererklärung in die Fördervereinbarung auf und überprüft die Regelungen nach relevanten Vorfällen sowie mindestens alle zwei Jahre.


Anlage 1: Kurze Partnererklärung

Die Anlage ist zur Aufnahme in die Fördervereinbarung bestimmt.

Kinderschutz Die Fördernehmerin trägt die operative Verantwortung für die sichere Durchführung des Projekts. Bei Aktivitäten mit Personen unter 18 Jahren benennt sie eine verantwortliche erwachsene Person, organisiert angemessene Betreuung und Aufsicht, beachtet das anwendbare Recht und informiert die eingesetzten Personen über Schutzstandards und Meldewege. Bei akuter Gefahr schützt sie zuerst das Kind und schaltet die örtlich zuständigen Stellen ein. Einen schwerwiegenden Vorfall oder hinreichend konkreten Hinweis im geförderten Projekt meldet sie der RIG unverzüglich und zunächst möglichst ohne sensible oder identifizierende Angaben. Identifizierbare Fotos, Videos, Zitate oder Geschichten Minderjähriger übermittelt sie der RIG nur zur Veröffentlichung, wenn die für die konkrete Nutzung erforderlichen Zustimmungen dokumentiert vorliegen. Das Kind wird altersangemessen informiert und sein Widerspruch respektiert. Die RIG kann auf eine Veröffentlichung verzichten oder einen geeigneten Nachweis verlangen. Die Förderung begründet keine Übernahme von Betreuung, Aufsicht, Personalauswahl oder operativer Projektkontrolle durch die RIG.

Für den Kinderschutz verantwortliche Person beim Förderpartner:
Name: ______________________________________________
Kontakt: ____________________________________________

Bestätigung durch die Fördernehmerin:
Ort, Datum: _________________________________________
Name und Funktion: __________________________________
Unterschrift: ________________________________________


Bezugsrahmen

Diese Policy orientiert sich insbesondere an: